Förderhöchstbetrag - Wer wird gefördert
Eigentümer von Einfamilienhäusern und Wohnungen maximal förderfähige Kosten: 28.000 € .
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern maximal förderfähige Kosten:
> 1. Wohneinheit (WE): 28.000 €
> 2. – 6. WE: je 15.000 €
> ab 7. WE: je 8.000 €
Der Höchstbetrag von 28.000 € für die erste Wohneinheit reduziert sich halbjährlich um 750 €:
> ab 01.02.2027: max. 27.250 €
> ab 01.08.2027: max. 26.500 €
> ab 01.02.2028: max. 25.750 €
> ab 01.08.2028: max. 25.000 €
> ab 01.02.2029: max. 24.250 €
> ab 01.08.2029: max. 23.500 €
> ab 01.02.2030: max. 22.750 €
> ab 01.08.2030: max. 22.000 €
Mehr Informationen unter KfW Heizungsförderung
Die Förderbedingungen können sich jederzeit wieder ändern. Dieser Beitrag gibt den Stand der KfW-Heizungsförderung zum 21. Juli 2026 wieder. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen.

